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Hinweise zur Mitgliedschaft

im Förderverein Jugendfußball des 1.FC Passau 1911 e.V.

1. Geben Sie den Aufnahmeantrag beim Vorstand ab oder senden Sie ihn an den Sitz des Vereins.

2. Familienmitgliedschaft ist möglich, wenn mindestens zwei Personen der Familie dem Jugendförderverein beitreten. Für jede Person ist ein Aufnahmeantrag auszufüllen, der Beitragszahler kreuzt „Mindestbeitrag für Familien“ an, alle andere Familienangehörigen „ Beitragsfreie Mitglieder“. Zur Familie zählen der Ehepartner und die Kinder ohne eigenes Einkommen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

3. Als „ermäßigte Mitglieder“ verstehen sich Rentner, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und Härtefälle nach Absprache mit dem Vorstand.  

4. Die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge ist grundsätzlich nur durch Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Ausnahmen erfolgen nur nach Absprache mit dem Vorstand.

5. Aus Kostengründen wird die Satzung nur auf Anforderung versendet. Diese ist auf der Homepage des Vereins nachzulesen.  

6. Der Förderverein des Jugendfußballs beim 1. FC Passau speichert die auf den Aufnahmeanträgen genannten Daten in seiner EDV-geführten Mitgliederverwaltung. Diese Daten sind nur den zuständigen Vereinsmitarbeitern zugänglich.

7. Die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten erfolgt nur nach ihrer Genehmigung bzw. nur im erforderlichen Umfang an die Sparkasse Passau zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrages.

8. Um die Jugendabteilung in unserem Internetauftritt attraktiv und aktuell präsentieren zu können, bitten wir Sie, die ausgefüllte Einwilligungserklärung dem Antrag beizulegen.


Download Formulare:

 

Pdf-48

Antrag auf Mitgliedschaft

 

ANTRAG AUF ZUSCHUSS

 

Pdf-48

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